Der Antrag wirkt bürokratisch, ist aber gut zu schaffen, wenn du die Reihenfolge und die wichtigste Frist kennst.
Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen. Rückwirkend wird es nur für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Antrags gezahlt – stell den Antrag also möglichst früh.
Die Frist läuft nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten deines Kindes. Elterngeld wird höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Damit du es lückenlos ab dem ersten Lebensmonat bekommst, sollte dein Antrag spätestens bis zum Ende des vierten Lebensmonats eingegangen sein.
Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort deines Kindes. Welche Behörde das ist, hängt vom Bundesland ab. Am schnellsten findest du sie, indem du „Elterngeldstelle“ zusammen mit deiner Stadt suchst.
Die Formulare unterscheiden sich je nach Bundesland. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt ein anderes Formular als für frühere Geburten. In vielen Bundesländern geht es inzwischen auch komplett digital.
Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen. In der Regel brauchst du:
Seit Mai 2025 ist das Verfahren einfacher: Der Antrag ist vielerorts auch per E-Mail oder vollständig online möglich. Wichtig: Beide Elternteile müssen unterschreiben – auch wenn nur einer Elterngeld bezieht.
Schau vorab, wie viel Elterngeld dir zusteht und ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus mehr lohnt.
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