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Ratgeber · Stand 2026

Arbeiten während des Elterngeldbezugs

Du darfst während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten – nur wirkt sich der Verdienst auf die Höhe aus. So funktioniert es.

Wie viele Stunden sind erlaubt?

Während du Elterngeld beziehst, darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (im Durchschnitt des Lebensmonats). Du kannst in einer Woche also mehr arbeiten, wenn du es in einer anderen ausgleichst.

Wie wirkt sich der Zuverdienst aus?

Dein Einkommen während des Bezugs wird angerechnet. Vereinfacht gesagt ersetzt das Elterngeld einen Anteil der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und dem, was du jetzt verdienst. Verdienst du nichts, bekommst du den vollen Satz; arbeitest du Teilzeit, fällt das Elterngeld entsprechend niedriger aus – aber du bekommst weiterhin etwas.

Tipp

Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest, ist ElterngeldPlus meist die bessere Wahl als Basiselterngeld – weil der Zuverdienst dort weniger stark angerechnet wird und du länger Geld beziehst.

Gut zu wissen

Im Antrag gibst du deine geplante Arbeitszeit an. Das Elterngeld wird dann zunächst vorläufig gezahlt; nach dem Bezugszeitraum kann die Elterngeldstelle die tatsächliche Arbeitszeit prüfen. Hebe dir deine Nachweise (z. B. Lohnabrechnungen) also gut auf.

Mit Teilzeit rechnen

Probiere im Rechner durch, wie sich Basiselterngeld und ElterngeldPlus bei dir unterscheiden.

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Hinweis ohne Gewähr: Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und deine zuständige Elterngeldstelle. Offizielle Informationen findest du beim Familienportal des Bundes. Stand: 2026.