Du darfst während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten – nur wirkt sich der Verdienst auf die Höhe aus. So funktioniert es.
Während du Elterngeld beziehst, darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (im Durchschnitt des Lebensmonats). Du kannst in einer Woche also mehr arbeiten, wenn du es in einer anderen ausgleichst.
Dein Einkommen während des Bezugs wird angerechnet. Vereinfacht gesagt ersetzt das Elterngeld einen Anteil der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und dem, was du jetzt verdienst. Verdienst du nichts, bekommst du den vollen Satz; arbeitest du Teilzeit, fällt das Elterngeld entsprechend niedriger aus – aber du bekommst weiterhin etwas.
Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest, ist ElterngeldPlus meist die bessere Wahl als Basiselterngeld – weil der Zuverdienst dort weniger stark angerechnet wird und du länger Geld beziehst.
Im Antrag gibst du deine geplante Arbeitszeit an. Das Elterngeld wird dann zunächst vorläufig gezahlt; nach dem Bezugszeitraum kann die Elterngeldstelle die tatsächliche Arbeitszeit prüfen. Hebe dir deine Nachweise (z. B. Lohnabrechnungen) also gut auf.
Probiere im Rechner durch, wie sich Basiselterngeld und ElterngeldPlus bei dir unterscheiden.
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