Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld – nur wird das Einkommen anders ermittelt als bei Angestellten.
Anders als bei Angestellten (zwölf Monate vor der Geburt) gilt für Selbstständige der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt – in der Regel das Kalenderjahr davor. Grundlage ist dein Gewinn laut Einkommensteuerbescheid.
Hast du sowohl Angestellten- als auch selbstständige Einkünfte, gilt meist der Zeitraum für Selbstständige – also das letzte Steuerjahr – selbst wenn der selbstständige Anteil klein ist.
Wie bei allen anderen: rund 65 % des (Netto-)Gewinns, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € beim Basiselterngeld. Da dein Verdienst während des Bezugs nur geschätzt werden kann, wird das Elterngeld zunächst vorläufig gezahlt und später anhand des echten Steuerbescheids endgültig abgerechnet.
Gerade bei Selbstständigkeit und Mischeinkommen ist die Berechnung komplex. Der Rechner gibt dir eine grobe Orientierung – für die genaue Planung sind Steuerberatung und Elterngeldstelle die richtigen Ansprechpartner.
Trage deinen durchschnittlichen Monatsgewinn (netto) ein und sieh, was ungefähr möglich ist.
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